Abweisung
§ 3 Abs 3 bis 5 vlbg KanalG 1989; Art 10 Abs 1 Z 8 und 10, 15 Abs 1 B-VG
Die Ableitung von Abwässern kann unter baurechtlichen, gewerberechtlichen und wasserrechtlichen Gesichtspunkten geregelt werden.
Abweisung
§ 3 Abs 3 bis 5 vlbg KanalG 1989; Art 10 Abs 1 Z 8 und 10, 15 Abs 1 B-VG
Die Ableitung von Abwässern kann unter baurechtlichen, gewerberechtlichen und wasserrechtlichen Gesichtspunkten geregelt werden.