§§ 1431, 1479, 1486 Z 1 ABGB
Der Anspruch auf Rückforderung des Betrages aus einer zu Unrecht abgerufenen Bankgarantie, die vom Werkunternehmer an Stelle eines Haftungsrücklasses zur Verfügung gestellt wurde, verjährt in 30 Jahren.
OGH 15. 12. 1998, 1 Ob 182/98s