Art 177 EGV, Art 2 Abs 8 RL 89/665/EWG
Die in Art 2 Abs 8 RL 89/665/EWG aufgestellten Voraussetzungen sind auf Bestimmungen wie diejenigen zur Regelung der Zusammensetzung und der Funktionsweise des Tiroler Landesvergabeamts nicht anwendbar.
Art 177 EGV, Art 2 Abs 8 RL 89/665/EWG
Die in Art 2 Abs 8 RL 89/665/EWG aufgestellten Voraussetzungen sind auf Bestimmungen wie diejenigen zur Regelung der Zusammensetzung und der Funktionsweise des Tiroler Landesvergabeamts nicht anwendbar.