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Feststellung einer strittigen Parteistellung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/84bbl 1999, 74 Heft 2 v. 15.4.1999

Aufhebung

§ 134 Abs 3 wr BauO

Ist die Parteistellung des Nachbarn „strittig“, hat die Behörde die Parteistellung durch fachkundige Erhebungen festzustellen.

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