§ 2 lit i vlbg BauG 1972; § 8 AVG
Bei Pumpstationen für Schneekanonen ist keinesfalls mit Auswirkungen auf über 1 km vom Baugrundstück entfernten Grundflächen zu rechnen. Dem Eigentümer dieser Grundflächen kommt daher keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu.