§ 94 Abs 3 bgld BauO; § 6 Abs 1 bgld NatSchG 1990
Die demonstrative Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte im § 94 Abs 3 BO verweist auf die Vorschriften dieses Gesetzes und sonstige baurechtliche Vorschriften.
Das bgld NatSchG ist keine baurechtliche Vorschrift.