§ 17 Z 4 nö BauO 1996
Die Wiedererrichtung eines durch Brand zerstörten Stadelgebäudes ist keine (bewilligungs- und anzeigefreie) Instandsetzung eines Bauwerks, wenn wesentliche Teile des Gebäudes nicht mehr vorhanden sind.
VwGH 1. 9. 1998, 98/05/0059