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Entschädigung bei Rückwidmung von Bauland in Grünland

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/91bbl 1999, 76 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 20 sbg ROG 1977 (§ 25 sbg ROG 1998)

Zur Bemessung der Entschädigung für die Wertminderung ist dem tatsächlich entrichteten Kaufpreis zuzüglich allfälliger vom Antragsteller dem Rechtsvorgänger ersetzten Kosten für die Baureifmachung der damalige Grünlandwert gegenüberzustellen. Die Aufwertung ist ausgehend vom Erwerbszeitpunkt nach dem Verbraucherpreis­index im Zeitpunkt der Festsetzung der Entschädigung vorzunehmen.

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