Abweisung
§ 22 vlbg BauG 1972; § 52 AVG
Die Frage, ob einem Vorhaben Interessen des Ortsbildschutzes entgegenstehen, ist im Baubewilligungsverfahren durch ein in Befund und Gutachten gegliedertes Sachverständigengutachten zu klären, welches die Einflüsse des Gebäudes auf das Ortsbild darlegt und die getroffene Schlussfolgerung ausreichend begründet.