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Schallschutzwand; selbständiger Baukörper; Baulinie

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/33bbl 1999, 28 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 76 Abs 8 wr BauO

Bei einem die geschlossene Bauweise einhaltenden Wohngebäude muss die Schallschutzwand als selbständiger Baukörper nicht „an der Bau­linie“ errichtet werden.

VwGH 30. 6. 1998, 94/05/0358

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