Abweisung
§ 8 Abs 1 und 2 wr BauO idF 1976/018
Für eine Bewilligung nach § 8 Abs 2 wr BauO muss zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine Bausperre in Geltung stehen.
Abweisung
§ 8 Abs 1 und 2 wr BauO idF 1976/018
Für eine Bewilligung nach § 8 Abs 2 wr BauO muss zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine Bausperre in Geltung stehen.