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Bewilligungspflicht bei Einfluss auf Feuersicherheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/10bbl 1999, 20 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 12 BauO Linz Wels 1887; § 41 oö BauO 1976; § 24 oö BauO 1994

Änderungen an einem Gebäude, wodurch auf dessen Feuersicherheit Einfluss ausgeübt werden kann bzw bauliche Änderungen, die von Einfluss auf den Brandschutz sind, waren und sind bau­behördlich bewilligungspflichtig.

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