§§ 932, 1295 ABGB
Verweigert der bekl Werkbesteller die vollständige Zahlung des Entgelts mit dem Einwand, dass der Werkunternehmer einem erhobenen Verbesserungsbegehren nicht nachgekommen ist, so liegt darin keine den Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung ausschließende Geltendmachung des Preisminderungsanspruchs.