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Keine Änderung des Flächenwidmungsplanes bei Einzellage

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/22bbl 1999, 24 Heft 1 v. 15.2.1999

§§ 67, 108 Abs 3 und Abs 4 tir ROG 1997

Der Wunsch des Grundeigentümers, für seine zwei erwachsenen Söhne neben seinem Wohnhaus Grundflächen für die Verbauung mit je ­einem Wohnhaus zur Verfügung zu stellen, ist kein im öffentlichen Interesse gelegener wichtiger Grund für die Änderung des Flächenwidmungsplanes.

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