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Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit; Aufklärung von Mängeln des Angebots

RechtsprechungVergaberechtbbl 1999/50bbl 1999, 38 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 35 (= 48 BVergG 1997), § 39 Z 1 BVergG 1994 (= § 52 Z 1 BVergG 1997), § 45 BVergG 1994 (= § 59 BVergG 1997)

Anforderungen an eine verbindliche Aufklärung gem § 35 BVergG 1994. Die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss projektbe­zogen, ausreichend detailliert und nachprüfbar nachgewiesen werden.

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