Abweisung
§§ 4 Abs 2, 5 Abs 1, 28 Abs 1 lit b sbg OrtsbildschutzG; § 7 VStG
Die unmittelbare „Veranlassung“ einer unzulässigen Anbringung von Ankündigungen zu Reklamezwecken (zB Verkehrszeichenplakate) ist bereits im Fall der Fahrlässigkeit anzulasten.