teilweise Aufhebung
Art 18 B-VG; § 45 oö BauO 1994; BausperrenV der Gemeinde Asten
Die Begründung einer Bausperre mit dem „Interesse einer kurzfristigen Sicherung und Entwicklung einer geordneten und zweckmäßigen Bebauung, unter Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes“ widerspricht dem Determinierungsgebot.