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Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen und Bausperre; Auslegung der Worte „im unbedingt erforderlichen Ausmaß“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/30bbl 1999, 26 Heft 1 v. 15.2.1999

Abweisung

§§ 11, 79 Abs 6, 134 Abs 3 wr BauO; §§ 6 Abs 1, 36 Abs 1 wr GaragenG

Ist eine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen noch wirksam, steht eine spätere Bausperre der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen.

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