Abweisung
§§ 11, 79 Abs 6, 134 Abs 3 wr BauO; §§ 6 Abs 1, 36 Abs 1 wr GaragenG
Ist eine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen noch wirksam, steht eine spätere Bausperre der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen.
Abweisung
§§ 11, 79 Abs 6, 134 Abs 3 wr BauO; §§ 6 Abs 1, 36 Abs 1 wr GaragenG
Ist eine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen noch wirksam, steht eine spätere Bausperre der Erteilung einer Baubewilligung nicht entgegen.