§ 1295 Abs 1 und 2 ABGB; § 226 Abs 1 ZPO
Für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Baubeginnverzögerung bedarf es der Darlegung des Kausalzusammenhangs zwischen der Verzögerung in der Abwicklung des Bauvorhabens und dem behaupteten Nachteil im Vermögen der klagenden Partei.