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Keine Rückwirkung des § 13c WEG

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/42bbl 1999, 31 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 13c WEG

Vor dem 1. 1. 1994 (Inkrafttreten des 3. WÄG) begründete Verpflichtungen der Mit- und Wohnungseigentümer gehen nach dem 1. 1. 1994 nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft gem § 13c WEG über.

OGH 12. 5. 1998, 5 Ob 113/98y

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