Abweisung
§§ 124 Abs 4, 125, 126, 127, 128 wr BauO
Für die bescheidmäßige Feststellung der Bauwerberin nach Abschluss des Bauverfahrens besteht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Abweisung
§§ 124 Abs 4, 125, 126, 127, 128 wr BauO
Für die bescheidmäßige Feststellung der Bauwerberin nach Abschluss des Bauverfahrens besteht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.