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Ausnahme von der Kanalanschlußverpflichtung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/157bbl 1998, 185 Heft 4 v. 15.8.1998

§§ 1, 4 Abs 1 und 5 stmk KanalG 1988

Unterschiedliche Höhenlagen und Entfernungen, die zu einer unterschiedlichen Kostenbelastung führen, können keine Ausnahme von der Anschlußverpflichtung an öffentliche Kanalanlagen begründen.

Das Sammeln von Abwässern in einer Senkgrube und der (regelmäßige) Abtransport dieser Abwässer mit einem Fahrzeug zur öffentlichen Kläranlage entsprechen nicht den (für die Ausnahme der Anschlußverpflichtung) erforderlichen Voraussetzungen des § 4 Abs 5 stmk KanalG 1988.

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