§ 92 Abs 1 Z 1 nö BauO 1976
Kann dem Baubewilligungsbescheid selbst nicht entnommen werden, ob ein Bauvorhaben ein Neu-, Zu- oder Umbau ist, sind zur Beurteilung dieser Frage die genehmigten Baupläne heranzuziehen.
VwGH 24. 3. 1998, 96/05/0153
§ 92 Abs 1 Z 1 nö BauO 1976
Kann dem Baubewilligungsbescheid selbst nicht entnommen werden, ob ein Bauvorhaben ein Neu-, Zu- oder Umbau ist, sind zur Beurteilung dieser Frage die genehmigten Baupläne heranzuziehen.
VwGH 24. 3. 1998, 96/05/0153