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Keine Sanierung von Planabweichungen durch Benützungsbewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/142bbl 1998, 177 Heft 4 v. 15.8.1998

§§ 92 Abs 1, 111, 118 Abs 9 Z 4 nö BauO 1976

Bestehende Planabweichungen eines Bauvorhabens werden durch die erteilte Benützungsbewilligung nicht saniert, weshalb ein ansonsten zulässiger baubehördlicher Auftrag betreffend die Beseitigung der Planabweichungen auch bei Vorliegen einer Benützungsbewilligung erteilt werden kann.

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