§§ 1053, 1323 ABGB
Verkauft bei einer Doppelveräußerung einer Liegenschaft der erste Käufer die sich in seinem Besitz befindliche Liegenschaft weiter, so sind auch die Käufer berechtigt, den Schadenersatzanspruch gegen den Gesamtrechtsnachfolger des Zweitkäufers der Liegenschaft geltend zu machen.