Mit der Einschränkung des Anwendungsbereiches und der wesentlichen Vereinfachung des Bauverfahrens (zB durch Beschränkung der Verfahrensparteien und der zulässigen Einwendungen) bei gleichzeitig gesteigerter Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn wurde die Tiroler Bauordnung umfassend reformiert. Zusammen mit sonstigen wichtigen Änderungen (zB Abstandsberechnungen, baupolizeiliche Befugnisse) soll im folgenden Beitrag dieses neue System der am 1. 3. 1998 in Kraft getretenen Tiroler Bauordnung 1998 vorgestellt werden.