§§ 364 Abs 2, 364 a ABGB
Kommt es im Zuge eines Dachbodenausbaus durch ungenügende Dachabdeckung und unsachgemäße Abwasserinstallation zum Eintritt von Regenwasser bzw Abwasser und entstehen dadurch in der Nachbarwohnung Schäden, so handelt es sich dabei um unzulässige Immissionen iSd § 364 Abs 2 ABGB.