§ 1167 ABGB
Ist der Mangel eines Werkes nur aufgrund nicht fachgerechter Vorarbeiten des Werkbestellers nicht leicht zu beheben, so steht dem Werkbesteller kein Wandlungsanspruch zu.
OGH 12. 11. 1997, 4 Ob 329/97d
§ 1167 ABGB
Ist der Mangel eines Werkes nur aufgrund nicht fachgerechter Vorarbeiten des Werkbestellers nicht leicht zu beheben, so steht dem Werkbesteller kein Wandlungsanspruch zu.
OGH 12. 11. 1997, 4 Ob 329/97d