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Nicht offenes Verfahren; Einladung eines Unternehmens ohne entsprechende Gewerbeberechtigung

RechtsprechungVergaberechtbbl 1998/83bbl 1998, 93 Heft 2 v. 15.4.1998

§§ 9 Abs 1 und 12 Abs 1 stmk VergG

Die Einladung zur Angebotsabgabe im nichtoffenen Verfahren darf nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen ergehen. Diese Voraussetzungen sind vor der Einladung zu prüfen. Die Einladung eines gewerberechtlich nicht befugten Unternehmens ist daher unzulässig, ein späterer Erwerb der Befugnis ist unbeachtlich.

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