EGV 169, 189 Abs 3; RL 89/106/EWG (BauprodukteRL)
Eine nationale Rechtsordnung, die keine materielle Vorschrift zur Umsetzung einer Richtlinie enthält, sondern nur eine Beh ermächtigt, die erforderlichen materiellen Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt zu erlassen, bewirkt keine umfassende und präzise Umsetzung der Richtlinie.