teilweise Aufhebung
§ 32 Abs 1 stmk ROG; stmk BebauungsdichteV 1993
Ein Baubewilligungsbescheid ist nicht schon dann rechtmäßig, wenn er mit dem Bebauungsplan vereinbar ist, er muß gem § 32 Abs 1 stmk ROG auch mit dem Flächenwidmungsplan vereinbar sein.