Immer wieder wurde kritisiert, daß die Verfahrensbestimmungen in der Wiener Bauordnung (BO) zu schwerfällig sind und die ständig steigende Anzahl der Bauansuchen (1997: ca 15.500) einen maßgeblichen Einfluß auf die Dauer der Baubewilligungs- und Benützungsbewilligungsverfahren nehmen. Entsprechend beinhalten die im Jahre 1996 beschlossenen Novellen zum Wiener Baurecht auch Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. Die ersten praktischen Erfahrungen mit der im wesentlichen am 1. 1. 1997 in Kraft getretenen neuen Rechtslage durch die Wiener Baubehörde zeigt, daß die verfahrensrechtlichen Neuerungen Verbesserungen gebracht haben. Weiterhin verursacht aber die teils mangelnde Qualität der eingereichten Unterlagen eine (vermeidbare) längere Verfahrensdauer. Eine weitere Verfahrensbeschleunigung bedarf daher insbesondere der erhöhten Aufmerksamkeit der Planverfasser.