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Nachbarrecht bei Errichtung von Bauten zu sozialen Zwecken

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/27bbl 1998, 41 Heft 1 v. 15.2.1998

§§ 6 Abs 6, 76 Abs 8, 134a wr BauO; § 8 AVG

Es ist unbestritten, daß die Errichtung eines Kindergartens für seelenpflegebedürftige Kinder sozialen Zwecken dient.

Ein Mitspracherecht dahingehend, daß in den gem § 6 Abs 6 erster Satz BO zulässigen Gebäuden nur Bewohner oder Pfleglinge untergebracht werden, die keinen Lärm durch Schreien, Lachen usw hervorrufen, ist den Nachbarn nicht eingeräumt.

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