§§ 17 Abs 4, 18 bis 22, 28 Abs 2 und Abs 3 nö VergG; Art 129 und 129a B-VG
Die Akte der Vergabestellen im Rahmen des Vergabeverfahrens, die der UVS als Vergabekontrollbehörde überprüft, sind Entscheidungen von Staatsorganen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.