Die Auswirkungen der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung im Arbeitslosenversicherungsrecht wurden per 1. 1. 2026 überarbeitet und neu geregelt. Unverändert geblieben sind dabei jedoch die Bestimmungen betreffend vorübergehende Erwerbstätigkeiten. Dies führt zu Wertungswidersprüchen und wirft Probleme auf.
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