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Bescheinigung A1: Bedeutung und Mitführungspflicht

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2022, 350 - 351 Heft 9 v. 1.9.2022

Schreiben des deutschen BMAS, Referat VIa3, zur Handhabung der Bescheinigung A1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz vom Juni 2019, online abrufbar unter

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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