Schreiben des deutschen BMAS, Referat VIa3, zur Handhabung der Bescheinigung A1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz vom Juni 2019, online abrufbar unter
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.