Angesichts der hohen Inflationsrate und der steigenden Preise für Energie, Benzin, Miete, Lebensmittel usw werden umfassende Maßnahmen gegen die Teuerungskrise gefordert. Primär ist es Aufgabe der Bundesregierung, durch überbetriebliche Maßnahmen (wie zB eine Spritpreisbremse, einen Energiekostendeckel oder eine Reduktion bzw Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel) einen Teuerungsausgleich herbeizuführen. In einem gewissen, wenngleich wohl geringeren Umfang hat jedoch auch der Betriebsrat auf betrieblicher Ebene arbeitsrechtliche Möglichkeiten, zu einem Teuerungsausgleich beizutragen.