Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH sind ungerechtfertigte Kettenüberlassungen ein missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit, falls sie zu einer nicht „vorübergehenden“ Beschäftigungsdauer führen. Allerdings ist nicht abschließend geklärt, wann eine Überlassung (nicht mehr) „vorübergehend“ ist. Der vorliegende Beitrag versucht, Lösungsansätze zur Abgrenzung einer „vorübergehenden“ von einer dauerhaften Überlassung zu entwickeln.