Im Zusammenhang mit der Einhaltung von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 müssen bzw können vom Betriebsinhaber unterschiedliche Überprüfungsschritte gesetzt werden. Diese Überprüfung kann sich auf den Einlass von Kunden in Betriebsstätten oder die Zulassung von Arbeitnehmern zu ihrem Arbeitsplatz beziehen. Diese Kontrolle soll hier im datenschutzrechtlichen Kontext betrachtet werden.