Die aktuelle Entwicklung der Rechtslage in Bezug auf COVID-19-Schutzmaßnahmen brachte Erleichterungen (Entfall von Maßnahmen) mit sich. Diese betreffen auch das Arbeitsrecht. Dies hat aber auch Auswirkungen darauf, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber weitere Maßnahmen festlegen darf.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.