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Keine Anwendung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer auf Arbeitsverhältnisses zum Lycée Français de Vienne

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2021, 39 - 40 Heft 1 v. 1.1.2021

1. Das Lycée Français ist keine natürliche Person, sondern ein Gebilde, dem aufgrund des Kulturübereinkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik iVm dem staatsvertraglichen Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien volle Rechtspersönlichkeit mit allen ihren rechtlichen Folgen zuerkannt wurde.

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