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Freiwillige Abfertigungen und Sozialplanzahlungen als Betriebsausgaben

SteuerrechtAufsatzKatharina Daxkobler, Alfred ShubshizkyASoK 2021, 33 - 36 Heft 1 v. 1.1.2021

Der VwGH hat entschieden, dass das spezielle Betriebsausgabenabzugsverbot für „Golden Handshakes“ für alle freiwillige Abfertigungen, somit auch für solche, die im Rahmen von Sozialplänen ausgezahlt werden, gilt. Freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, sind demnach aber nicht zur Gänze von diesem Abzugsverbot erfasst, sondern nur insoweit, als sie die in § 67 Abs 6 EStG festgelegten Betragsgrenzen für die begünstigte Lohnbesteuerung von freiwilligen Abfertigungen übersteigen. Die verwiesene Regelung ist diesbezüglich daher nur für Zwecke des Betriebsausgabenabzugs (nicht aber für Zwecke der begünstigten Lohnbesteuerung mit 6 %) beachtlich (VwGH 7. 12. 2020, 2020/13/0013).

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