Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung wurde mittlerweile sowohl vom OGH als auch vom BVwG unter dem Fokus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl I 2017/120, geprüft. Die Frage, welche Schlussfolgerungen daraus für arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Videoüberwachungen gezogen werden können, ist daher lohnenswert.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.