Der Steuerpflichtige kann bei der Ermittlung betrieblicher Einkünfte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zwischen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG und der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG wählen.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.