Ein begünstigter Behinderter kann wegen Dienstunfähigkeit nur dann entlassen werden, wenn er aufgrund seiner mangelnden Leistungsfähigkeit, egal, ob diese aus der Behinderung resultiert oder nicht, am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeitsfähig ist.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.