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Änderung des Wordings für steuerliche Bezugsumwandlungsverbote

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2021, 480 Heft 12 v. 1.12.2021

Die Inanspruchnahme bestimmter Steuerbefreiungen ist nur dann möglich, wenn die begünstigten Zuwendungen nicht anstelle steuerpflichtiger Vergütungsansprüche gewährt werden. Dies betrifft insbesondere betriebliche Altersvorsorgezusagen (Firmenpensionen und Pensionskassenzusagen), aber zB auch die Befreiungen für Aufwandsersätze für Dienstreisen, für das jüngst verankerte Öffi-Ticket und die geplante Befreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen.

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