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Rückzahlung von während der Ausbildung fortbezahltem Entgelt

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2020, 320 Heft 8 v. 1.8.2020

1. Soll der Arbeitnehmer im Sinne des § 2d Abs 2 Satz 1 AVRAG zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden, muss nach ständiger Rechtsprechung darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht.

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