Rechtsgrundlage: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, BGBl I 2020/74.
Siehe bereits Ercher-Lederer, Förderung der Ganzjahresbeschäftigung in der Baubranche und Erleichterungen bei der Kurzarbeit, ASoK 2020, 276.