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Steuerliche Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit

SteuerrechtAufsatzASoK 2020, 277 - 278 Heft 7 v. 1.7.2020

Gemäß § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG sind Beihilfen nach dem AMSG von der Einkommensteuer befreit. Damit sind auch die Kurzarbeitsbeihilfen gemäß § 37b AMSG an den Arbeitgeber steuerfrei.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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