Das Urteil des EuGH in der Rs Maksimovic hat im Verwaltungsstrafrecht allgemein und im LSD-BG im Speziellen die Diskussion über das Kumulationsprinzip befeuert. Das Urteil des EuGH ist als klare Kritik an diesem Prinzip versehen. Wie aber aktuell an einem Erkenntnis des VwGH (VwGH 25. 2. 2020, Ra 2018/11/0110) zu sehen ist, bedeutet dies nicht, dass der üppige Strafkatalog im LSD-BG grundsätzlich unverhältnismäßig pönalisiert – und schon gar nicht, dass er zahnlos ist.